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Die eingesetzten Verfahren und Instrumente.

Die Dauer der eingesetzten Verfahren richtet sich nach dem Grundsatz: So kurz wie möglich, um die größtmögliche Ökonomie für den Bilanzierten, das CeKom und andere Nutzer zu sichern, und so lang wie nötig, um die Wissenschaftlichkeit der eingesetzten quantitativen und qualitativen Methoden voll aufrecht zu erhalten.
Die Möglichkeit von Erwünschtheitsaussagen muss so weit wie irgend möglich verhindert werden. Dazu trägt der „Positivismus“ der Methoden bei: Dem Bilanzierten wird klar aufgewiesen, dass keine der eingesetzten Methoden Negativaussagen über ihn zulässt, sondern das Verhältnis der stets positiven Kompetenzen untereinander und zu den biographischen Stationen im Auge hat.
In allen Methoden wird im Gegensatz zur gängigen Bilanzierungspraxis klar und wissenschaftlich begründet zwischen Fertigkeiten, qualifikativen und selbstorganisativen Fähigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen unterschieden und der Kompetenzbegriff für Selbstorganisationsdispositionen reserviert.
Das Gesamt der eingesetzten Kompetenzbilanzierungsmethoden stellt, im Gegensatz zu anderen Bilanzierungen, die rein qualitativ vorgehen, eine optimierte Mischung aus quantitativen (Selbstorganisationscheck, KODE®, PAS - Test, Verhaltensstile Test, KODE®X) und qualitativen Elementen (Europass und Ergänzungen, Kompetenzbiographie) dar, die in einer einheitlichen Software (KOMBILANZ) ausgeführt werden können.
Die eingesetzten qualitativen Methoden unterliegen einer zeitökonomischen Optimierung. Der von der EU geplante Europass mit seinem wichtigsten Bestandteil, der Europäischen Biographie und seinen auf die Vergleichbarkeit von Ausbildungs- und Fach- / Hochschulabschlüssen und auf internationale Erfahrungen ausgerichteten Bestandteilen ist voll mit den Kompetenzbilanzen der CeKom kompatibel.
Der Datenschutz ist für alle Teilergebnisse und Ergebnisse der Bilanzierung voll gesichert. Dritten wird nur zur Kenntnis gebracht, was der Befragte ausdrücklich wünscht und verlangt (etwa für Bewerbungen). Bilanzierungen auf Betriebsebene werden nur bei Billigung durch die Sozialpartner durchgeführt.
Um CeKom-Gutachten zu erarbeiten und nach außen vertreten zu können, ist ein Mindest-Set von CeKom-Verfahren und -Instrumenten zu gewährleisten. Er schließt ein: KODE®, PAS, mindestens 2/3 der Europäischen Biographie und Ergänzungsbogen, narratives Interview, daran gekoppelt; bei Unternehmen kommt der KODE®X hinzu.
Zum CeKom-Standardset können fakultativ weitere Verfahren von den regionalen CeKom eingesetzt werden. Allerdings dürfen diese nicht im Widerspruch zu den Qualitätskriterien stehen und müssen mit der zentralen CeKom GmbH abgestimmt werden.